Wann Mitarbeiter nach der Elternzeit auf Teilzeit umsteigen können

Neulich stellte mir ein Mandant eine Frage zum Thema Teilzeit. Er hatte eine Mitarbeiterin, die nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit bei ihm arbeiten wollte. Vor der Elternzeit arbeitete sie Vollzeit. Er wollte wissen, ob er nach der Elternzeit den Wechsel in die Teilzeit akzeptieren müsse.

Ich konnte ihm darauf zunächst nur eine typisch juristische Antwort geben: Es kommt darauf an. Denn nicht in jedem Fall müssen Sie den Wunsch eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin nach der Elternzeit nur noch Teilzeit arbeiten zu wollen, akzeptieren.

Umstieg nach der Elternzeit auf Teilzeit?
Ein Anspruch auf Wechsel in eine Teilzeittätigkeit nach der Elternzeit besteht unter den Voraussetzungen des § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Das bedeutet, Sie müssen dem Wunsch stattgeben, wenn:

  1. in Ihrem Unternehmen mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind,
  2. der Mitarbeiter mindestens 6 Monate bei Ihnen beschäftigt ist (was in dieser Situation so gut wie immer der Fall sein wird),
  3. der Mitarbeiter spätestens 3 Monate vor Beginn der Teilzeit seinen Wunsch konkret geltend gemacht hat. Dazu gehört die Angabe der Verringerung und in der Regel auch sein Wunsch zur Verteilung der Arbeitszeit,
  4. es keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe gibt.

Teilzeit nach Elternzeit dürfen Sie ablehnen, wenn …
Zu den betrieblichen Gründen, die es Ihnen erlauben, den Wunsch nach Teilzeitarbeit im Anschluss an die Elternzeit abzulehnen, gehört es laut Gesetz, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Das gilt bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Genau andersrum ist es, wenn der Mitarbeiter bereits während der Elternzeit in Teilzeit bei Ihnen gearbeitet hat. Dann darf er gem. § 15 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) zwar nach der Elternzeit wieder auf seine Vollzeitstelle zurückwechseln. Er ist dazu aber nicht verpflichtet und kann auch nach der Elternzeit weiter in Teilzeit bei Ihnen arbeiten.