Wann erfolgt eine Kündigung wegen Beleidigung?

Bei der Kündigung wegen Beleidigung kommt es u. a. darauf an, in welchem Zusammenhang wer beleidigt wurde.

Dabei reicht nicht jede Beleidigung, die ein Arbeitnehmer von sich gibt, zu einer Kündigung aus. Vielmehr muss die Beleidigung gleichzeitig mindestens eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers verletzen, wenn sie Grundlage einer Kündigung sein soll.

Prüfen Sie daher vor jeder Kündigung wegen Beleidigung, wer wen wann in welchem Zusammenhang beleidigt hat. 

Keine Kündigung bei Beleidigungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses
Beleidigungen von Betriebsfremden im privaten Umfeld stellen in der Regel keinen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar, geben also auch keinen Grund zur Kündigung.

Kündigung bei Beleidigungen von Kunden und Geschäftspartnern
Anders sieht es schon mit der Beleidigung von Kunden oder Geschäftspartnern aus. Insbesondere, wenn diese Beleidigung im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz erfolgt ist. Dann kann eine Kündigung berechtigt sein.

Je nach Umständen des Einzelfalls kann sogar eine fristlose Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung möglich sein. Das kann z. B. bei einer ausländer- oder fremdenfeindlichen Beleidigung, wie z. B. der Bezeichnung als "Kanakenfreundin“, der Fall sein (LAG Schleswig-Holstein; Beschluss vom 02.04.2008, Az. 6 TaBV 46/07).

Erfolgt diese im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis – etwa im Rahmen eines Kundengesprächs – können Sie in der Regel von der erforderlichen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag ausgehen.