Wann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden kann

In der Regel kann ein befristeter Arbeitsvertrag nicht vorzeitig gekündigt werden. Aber es gibt Ausnahmen: Wenn im Anstellungsvertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, die die vorzeitige Beendigung des Vertrages erlaubt.
Diese Vereinbarung, die die vorzeitige Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrages gestattet (§15, Abs.3 TzBfG) wird jedoch nur wirksam, wenn sie klar und eindeutig formuliert ist.
Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter wurde von einer GmbH mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt, mit einer Probezeit von drei Monaten. "Auch während der Probezeit", so hieß es im Vertrag, "ist beiderseits die Kündigung zulässig." Diese Formulierung erklärten die Richter für unwirksam, da daraus nicht eindeutig hervorgehe, ob nach dem Ende der Probezeit eine ordentliche Kündigung noch möglich sein solle. Folglich konnte die GmbH den Arbeitsvertrag nicht kündigen.

Dieses Risiko können Sie umgehen, indem Sie sich die Kündigungsmöglichkeit bei befristeten Arbeitsverträgen offen halten.

Musterformulierung: Das Arbeitsverhältnis kann – unabhängig von der Befristung –  von den beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der gesetzlichen Frist ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Für jedwede Art der Kündigung gilt Schriftform. Eine ordentliche Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen.
Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.