Wann die Arbeitsunfähigkeit bei Ihnen berechtigte Zweifel auslösen darf

Die sechswöchige Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit ist ein wesentliches Recht der Arbeitnehmer. Als Arbeitgeber haben Sie daher ein Interesse daran, dass Sie nur im Fall berechtigter Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung leisten müssen. Bei Zweifeln geht Ihr Mitarbeiter unter Umständen leer aus.

Ein solcher Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit kann zum Beispiel bei einer unschlüssigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines ausländischen Arztes vorliegen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz (Az.: 11 Sa 178/10).

Ein Arbeitnehmer hatte auf rund 2.000 € Entgeltfortzahlung geklagt. Er berief sich darauf, dass seine Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt in seiner Heimat (Türkei) bescheinigt worden sei. Aus der Bescheinigung ergab sich, dass der Mitarbeiter 30 Tage Bettruhe halten müsse. Der Arzt hatte weiter bescheinigt, dass der Mitarbeiter anschließend wieder arbeitsfähig sei. Dies führte zu erheblichen Zweifeln am Wahrheitsgehalt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber. Er verweigerte daher die Entgeltfortzahlung.

Die Richter am LAG Rheinland-Pfalz gaben ihm recht. Grundsätzlich habe eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes zwar einen sehr hohen Beweiswert. Der Beweiswert wird aber erschüttert, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in sich unschlüssig ist und daher Zweifel entstehen. Die Richter begründeten die Zweifel hier damit, dass nicht klar sei, warum nach 30-tägiger Bettruhe ohne weitere Untersuchung automatisch die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt sei. Nach Ansicht des Gerichts ist damit nicht ausreichend mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dargelegt, dass eine zu Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung tatsächlich vorliege.

Weitere typische Beispiele, wann Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit berechtigt sein können, sind: 

  • Arbeitsunfähigkeit nach Nichtgewährung von Urlaub oder Freizeit
  • Arbeitsunfähigkeit nach Streit mit dem Arbeitgeber
  • Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs des Ehepartners.

Wie Sie bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit reagieren können
Natürlich ist in solchen und vergleichbaren Fällen nicht automatisch immer der Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit berechtigt. Ein Warnzeichen können solche Situationen aber durchaus sein. Bei Zweifeln am tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit können Sie sich an den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wenden. Dieser wird den Mitarbeiter zu einer Kontrolluntersuchung vorladen. Es gibt Fälle, in denen alleine diese Vorladung zu einer schnellen Genesung geführt hat.