Vorteile bei der Steuer-Abschreibung: Software gebraucht kaufen

Machen Sie sich selbstständig oder konzentrieren Sie sich auf einen neuen Wirtschaftszweig, kann die Anschaffung von Software nötig sein. Spezial-Software ist oft sehr teuer. Durch Anschaffung von gebrauchter Software können Sie doppelt sparen!

Professionelle Software ist oft sehr teuer. Wenn die Anschaffung der Software über 410 Euro kostet, gilt sie nicht mehr als geringwertiges Wirtschaftsgut und muss laut AfA-Tabelle über 3 Jahre abgeschrieben werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Updates. Mit einem Trick sparen Sie bei der Anschaffung von Software doppelt.

Gebrauchte Software kaufen

Wenn Sie eine teure Software anschaffen, möchten Sie natürlich die neuste Version haben. Aktuelle Software direkt vom Hersteller ist jedoch teuer.

Gebrauchte Software ist billiger, besonders wenn es sich um veraltete Versionen handelt. Ist es für Ihre Zwecke nicht entscheidend, dass Sie die neuste Version verwenden, können Sie im Internet nach gebrauchten, alten Versionen suchen.

Aber auch wenn Sie letztendlich die neuste Version nutzen möchten, kann sich die Suche nach gebrauchter Software lohnen. Viele Software-Hersteller bieten das Update von einer veralteten auf die aktuelle Version günstiger an als eine Vollversion der aktuellen Version.

Kostet die aktuelle Software zum Beispiel 900 Euro, das Update von einer alten auf die aktuelle Version aber nur 400 Euro, kann sich gebrauchte Software lohnen. Kostet die alte, gebrauchte Version weniger als 500 Euro, sparen Sie bei der Anschaffung der Software.

Schnellere Abschreibung: Software-Updates kaufen

Wenn Ihre Software mehr als 410 Euro kostet, muss sie laut Afa-Tabelle über 3 Jahre abgeschrieben werden. Selbst wenn im Abschreibungszeitraum eine neue Version der Software erscheint oder Sie andere Software nachkaufen, bleibt der lange Zeitraum erhalten.

Die Kosten für ein Update sind jedoch anders zu behandeln als eine Neuanschaffung. Kaufen Sie gebrauchte Software und zusätzlich ein Update, können Sie beide Anschaffungen getrennt betrachten. Das Update können Sie sofort im Jahr der Anschaffung absetzen.

Liegt der Preis für die Anschaffung der alten, gebrauchten Software unter 410 Euro, können Sie diese auch wie gewohnt als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzen. Ein Blick auf die Update-Preise des Software-Herstellers lohnt sich also auf jeden Fall.