Vorsteuerabzug: Zeitpunkt der Leistung muss auf der Rechnung stehen
Lesezeit: < 1 MinuteEs genügt die Angabe des Monats. Wenn der Zeitpunkt identisch ist mit dem Rechnungsdatum, dann dürfen Sie das so vermerken. Auch ein Hinweis auf einen Lieferschein, der die geforderte Angabe enthält, ist erlaubt (BMF-Schreiben Az.IV A 5 – S 7280a – 82/05 vom 26.09.2005).
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