Vorsicht, wenn Sie geldwerte Zusagen machen
Deshalb: Bevor Sie geldwerte Zusagen an die Belegschaft weitergeben, rechnen Sie unbedingt vorher die Kosten-Nutzen-Relation durch, und ob Ihr Betrieb dauerhaft in der Lage ist, eine solche Zusage einzuhalten.
LAG Rheinland-Pfalz, 28.1.2002, 6 Sa. 133/01
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