Vorsicht, wenn Sie Bargeld per Post verschicken wollen

Wollen Sie Bargeld verschicken, kommt es auf die Versandart an. Denn wählen Sie die falsche Versandart um Bargeld zu verschicken, bekommen Sie bei Verlust der Sendung von der Post keinen Schadenersatz.

Bargeld per Post verschicken
Pech hatte eine junge Frau, die bei einem Besuch ihrer Eltern das Portmonee vergaß.

Weil die Strecke zu weit war, um es abzuholen, ließ sie es sich – ein Reißverschlussmäppchen mit fast 1.000 € Bargeld Inhalt – per Einschreiben nachschicken. Eine böse Überraschung erlebte sie, als die Sendung mit dem Bargeld nicht bei ihr ankam.

Sie ging zur Post, aber auch ein Nachforschungsauftrag halt nichts: Das Portmonee war weg. Alles, was man ihr daraufhin anbot, waren 25 € Schadensersatz für den Verlust des Portmonees.

Wie kann das sein?
In diesem Fall trifft die Deutsche Post keine Schuld, sondern die Eltern der Frau. Sie hatten die falsche Versandart gewählt.   Bargeld grundsätzlich nicht per Einschreiben verschicken
Ein Einschreiben ist nur dazu da, die Zustellung zu dokumentieren, mehr nicht. Das heißt, Einschreiben können, wie normale Briefe auch, verloren gehen.

Bargeld, wenn überhaupt, im Paket verschicken
Früher gab es den Wertbrief um zum Beispiel Bargeld zu verschicken. Diesen schaffte die Deutsche Post aber 1999 ab.

Heute bietet die Post nur noch die teure Alternative, Geld, Schmuck oder Münzen als Paket zu verschicken und die Zusatzleistung „Wert international“ zu buchen.

Das kostet zusätzlich zum Porto 6,00 € plus Mehrwertsteuer für die ersten 500 € und 1,50 € für jeden weiteren angefangenen 100 € Sendungswert.