Vorsicht vor gefälschten E-Mails im Namen der Finanzverwaltung

Gefälschte Mails mit Trojanern und anderen schädlichen Programm sind leider an der Tagesordnung. Aktuell warnt eine Pressemitteilung des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums vor solchen E-Mails, die in dessen Namen verschickt werden, jedoch tatsächlich schädliche Software enthalten. Tappen Sie nicht in diese Falle! Hier die Details.

Aufforderung in der Mail nicht beachten

Ausnahmsweise hier mal kein originär steuerlicher Rat sondern eher eine Warnung aus der Abteilung Nepper, Schlepper, Bauernfänger. Dennoch hat der Rat bedingt auch einen steuerlichen Bezug.

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen warnt vor E-Mails, die ausweislich des Absenders von der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung versendet sein sollen. Dies ist jedoch falsch und hat einen betrügerischen Hintergrund.

Tatsächlich stammen die E-Mails nicht von der Finanzverwaltung sondern von einem unbekannten Autor. Zudem enthält die Mail schädliche Software, die darauf programmiert ist, Ihr System zu schädigen und eventuell auch vertrauliche Daten auszuspionieren.

In der E-Mail wird der Empfänger aufgefordert, eine angehängte Datei zu öffnen. Laut dem Text der E-Mail soll es sich dabei um einen verschlüsselten Steuerbescheid handeln.

Öffnen Sie die angehängte Datei auf keinen Fall! Es ist kein Steuerbescheid!

Niemals Bescheide im Anhang

Ausdrücklich weist das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass es zwar vorkommen kann, dass tatsächlich E-Mails versendet werden. Aus eigener praktischer Erfahrung kann ich dabei allerdings auch berichten, dass derzeit Mails der Finanzverwaltung wirklich Seltenheitscharakter haben.

Niemals wird jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Steuerbescheid in Form eines Anhangs einer Mail versendet werden. Dies ist schon der deutliche Hinweis, dass es bei einer solchen Mail nicht mit rechten Dingen zugehen kann.

Grundsätzlich, so die klare und für Sie zu merkende Aussage der Finanzverwaltung, werden keine Anhänge an eine E-Mail getätigt. Eine Mail die von der Finanzverwaltung kommen soll und einen Anhang hat, darf folglich nicht geheuer sein.

Bei Unsicherheit: Nachfragen

Die Finanzverwaltung des Landes Nordwestfalen warnt daher ausdrücklich davor entsprechende Anhänge zu öffnen. Löschen Sie eine entsprechende E-Mail am besten sofort! Dies gilt umso mehr, wenn sie einen Anhang enthält. Auf keinen Fall sollten Sie jedoch einen entsprechenden Antrag öffnen. Sollten Sie unsicher sein, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit telefonisch im Finanzamt nachzufragen, ob Ihnen eine Mail zugesendet wurde.