Trick Untervermietung: Sonderkündigungsrecht oder der Untermieter zahlt
Wenn sich die Vermutung des Mieters tatsächlich bewahrheitet und Sie als Vermieter die Untervermietung ablehnen, macht er von seinem für diesen Fall vom Gesetz vorgesehenen Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Falls Sie die Untervermietung akzeptieren, hat der Mieter sein Problem ebenfalls gelöst, da für die von ihm zu zahlende Miete nun der Untermieter aufkommt.
Untervermietung und Sonderkündigung: Was viele nicht wissen
Ein Sonderkündigungsrecht hat der Mieter nur, wenn der Vermieter einen Untermieter ablehnt, ohne hierfür einen wichtigen Grund anzugeben. Wenn Sie als Vermieter aber beispielsweise damit rechnen, dass der Untermieter den Hausfrieden stören wird, brauchen Sie der Untervermietung auch nicht zustimmen.
Untervermietung nie grundlos ablehnen
Der Mieter hat mit dem Untermiettrick immer dann Erfolg, wenn Sie als Vermieter den Untermieter vorschnell ablehnen und der Mieter daraufhin die Option zur Sonderkündigung anwendet. Sie sollten deshalb einer Untervermietung nie kategorisch ablehnen, sondern immer erst nähere Informationen über den angeblichen Untermieter anfordern. Ihr Mieter ist dann verpflichtet, Ihnen diese zu geben.
In der Praxis zeigt sich nämlich immer wieder, dass der Nachmieter nur erfunden ist oder Sie die Untervermietung aus wichtigen Gründen ablehnen können.