Vorsicht bei privaten Telefonaten am Arbeitsplatz

Auch wenn der Arbeitgeber lange private Telefonate am Arbeitsplatz erlaubte, kann er das von heute auf morgen verbieten. Das haben Richter entschieden. Gehen Sie auf Nummer sicher: Telefonieren Sie privat nur in den Pausen!

Firma untersagte private Telefonate am Arbeitsplatz
Der konkrete Fall: Eine Firma in Rheinland-Pfalz tolerierte lange, dass die Mitarbeiter am Arbeitsplatz privat telefonierten oder SMS empfingen. Das Unternehmen untersagte das plötzlich. Der Betriebsrat ging daraufhin dagegen gerichtlich vor, weil er seine Zustimmung nicht gegeben hatte.

Die Richter stellten fest: Nicht nötig. Private Telefonanrufe am Arbeitsplatz seien generell – wie alle privaten Tätigkeiten – während der Arbeitszeit zu unterlassen. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pflaz, Mainz, Az: 6 TaBV 33/09). Müssten Mitarbeiter wegen eines Notfalls von Angehörigen informiert werden, könne dies ebenso über die Telefonzentrale des Unternehmens erfolgen.

Korrekte Gesprächsführung am Arbeitsplatz: Verlegen Sie private Telefonate in die Pausen!
Gehen Sie auf Nummer sicher und verlegen Sie alle privaten Telefonate und das Schreiben von SMS in die Pausenzeiten.

  • Informieren Sie Verwandte und Bekannte über die Neuerungen in Ihrer Gesprächsführung und weisen Sie darauf hin, dass Sie nicht mehr wie gewohnt kommunizieren können und wollen.
  • Verweisen Sie unbedingt darauf, dass Sie in Ausnahmefällen weiterhin (z. B. über die Telefonzentrale Ihres Arbeitgebers) schnell erreichbar sind.