Um Beitragsnachforderungen und Versicherungspflicht zu vermeiden, gehen Sie so vor:
Rechtsanspruch prüfen
Prüfen Sie, ob tatsächlich ein Rechtsanspruch auf die Gratifikation besteht: Dieser Rechtsanspruch kann sich stützen auf:
- den Arbeitsvertrag,
- eine betriebliche Übung: 3malige vorbehaltlose Zahlung in Folge,
- den Gleichbehandlungsgrundsatz: alle vergleichbaren Mitarbeiter erhalten die Gratifikation oder
- einen Tarifvertrag, an den Sie gebunden sind: Ist hier eine Gratifikationszahlung vorgesehen, dürfen Sie – selbst mit Einverständnis des Mitarbeiters – auf die Zahlung nur dann verzichten, wenn der Tarifvertrag dies durch eine Öffnungsklausel zulässt.
Kein Rechtsanspruch
Wenn kein Rechtsanspruch auf die Gratifikation besteht, brauchen Sie die Gratifikation auch nicht zu zahlen.
Dadurch können beträchtliche Beitragsnachzahlungen auf Sie zukommen. Außerdem besteht das Risiko, dass Ihr Mitarbeiter dadurch die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet und voll sozialversicherungspflichtig wird.