Vorsicht bei Franchise-Immobilien

Franchise wird öfters mit Schnellrestaurantketten assoziiert. Doch das Geschäftsmodell findet sich auch auf dem Immobilienmarkt – mit teilweise gravierenden Konsequenzen für den Verbraucher. Worauf Sie bei Franchise-Immobilien achten sollten, lesen Sie hier.

Hausbau ist eine komplexe Angelegenheit. Allein schon die Planungsphase mit dem Architekten ist zeit- und kostenintensiv und schreckt so manchen Bauherrn in spe ab. Als Alternativen bieten sich schlüsselfertige Fertighäuser via Internet an. Doch ein derartiges Franchise-Angebot kann sich im Verlauf der Bauzeit zu einem Problem entwickeln, haben doch fast alle Angebote aus dem Internet einen Haken.

Was sind Franchise-Immobilien?

Doch was ist Franchising im Immobilienbereich? Das Konzept ist prinzipiell identisch mit allen anderen Franchises. Ein Franchisegeber stellt sein Geschäftskonzept einem Franchisenehmer zur Verfügung – gegen ein Entgelt. Doch damit endet die Ähnlichkeit zu den Schnellrestaurants schon.

Denn während der Franchisegeber die Filialen beim Aufbau und Promotion unterstützt, ist im Falle des Immobilienfranchises der Franchisenehmer so gut wie auf sich gestellt. Eine direkte Unterstützungshaltung vom Franchisegeber findet nämlich kaum statt.

Nachteile von Franchise-Immobilien

Schlimmer noch, der Franchisegeber trägt im Problemfall nicht mal die Verantwortung, denn der Vertragspartner ist stets der Franchisenehmer. Nicht einmal die Solvenz des Franchisegebers ist dabei relevant, denn er trägt bei der Errichtung des Einfamilienhauses keine direkte Rolle. Dies bedeutet ebenfalls, dass für mangelhafte Leistung oder Schäden im Zusammenhang mit der Bauausführung nur der Vertragspartner und nicht der Franchisegeber haftet.

Es geht sogar noch einen Schritt weiter. Bewusst wird auf Seiten von Franchise-Unternehmen mit Finanzversprechungen und Sicherungen im Fall der Insolvenz geworben. Diese können allesamt als nichtig und ungültig betrachtet werden, da wie erwähnt, die Solvenz des Franchisegebers irrelevant ist.

Alle Vertragsverhandlungen werden mit dem Franchisenehmer getätigt, und sind unbedingt mit einer Bürgschaft oder Versicherungszertifikaten abzusichern, die man sich auch aushändigen lässt. Potentielle Bauherren sollten außerdem minutiös prüfen, welchen Leumund die Gesellschaft oder der Inhaber der Einzelfirma hat. Auch eine Prüfung des Vertrages vor der Unterschrift durch einen Baufachanwalt ist unabdingbar. (mv)