Vorfälligkeitsentschädigung für Immobiliendarlehen oft zu hoch

Haben Sie Immobilienkredite Ihrer GmbH vorzeitig zurückgezahlt, um Zinsen zu sparen, hat Ihre Bank möglicherweise eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung dafür kassiert. Mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Rücken können Sie jetzt zu viel gezahlte Beträge von der Bank zurückfordern.

Mit der Vorfälligkeitsentschädigung lassen sich Banken den Zinsverlust ersetzen, der ihnen durch eine vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens entsteht. Den Verlust ermittelt die Bank, indem sie vergleicht,

  • was sie in der Restlaufzeit an Zinsen eingenommen hätte und
  • was sie stattdessen durch die Anlage des vorzeitig zurückgezahlten Geldes einnimmt.

Bei der Berechnung des Anlagegewinns legten die Banken häufig den so genannten Pfandbriefindex (PEX) zugrunde. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs fielen die so ermittelten Zinsen zu niedrig aus. Folge: Die Vorfälligkeitsentschädigung für den Kreditnehmer war zu hoch.

Stattdessen sollen die Zinsen mithilfe der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank (wird jeweils in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht) berechnet werden (Bundesgerichtshof, 30.11.2004, Az.: XI ZR 258/03). Das gilt jedenfalls für die Fälle, in denen ein Rechtsanspruch auf vorzeitige Rückzahlung besteht, z.B., weil eine Immobilie verkauft wird.

Tipp: Wenn Sie einen Immobilienkredit vorzeitig aufgelöst haben, sollten Sie die dafür gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung überprüfen lassen. Mit folgendem Musterschreiben fordern Sie Ihre Bank dazu auf:

Mustertext: Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung
"Bei der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens … (Darlehensnummer) haben Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Soweit ersichtlich, wurden die Zinsen für die Wiederanlage nicht auf Grundlage der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank ermittelt. Dies sieht der BGH aber dafür vor (BGH, 30.11.2004, AZ.: XI ZR 285/03).

Deshalb fordern wir Sie auf, die Vorfälligkeitsentschädigung mithilfe der Bundesbankstatistik neu zu berechnen. Überprüfen Sie bitte, ob Sie uns einen zu hohen Betrag in Rechnung gestellt haben."