Voraussetzungen für die Verleihung des DZI Spenden-Siegels

Die Gründung einer Spenderorganisation ist nur als größere Organisationsform möglich, welche verschiedene Arbeitsbereiche besitzt und gleichzeitig großräumige Aktionen anführen kann. Daher ist die Gründung solch einer Organisation am Besten über einen Verein möglich. Gleichzeitig gelten in diesem Zusammenhang unterschiedliche Antragsvoraussetzungen, die den Erhalt des für die Glaubwürdigkeit notwendigen DZI Spenden-Siegels erst möglich machen.

Vor der Neugründung einer Organisation, welche für gemeinnützige Zwecke dementsprechend Spenden sammeln möchte, sollte sich jeder über viele Punkte im Klaren sein, die das Spendensiegel gewähren. Dabei sollte es sich um selbstständige Organisationen handeln, die sich eindeutig rechtlich von einem wirtschaftlichen Unternehmen abheben und mit einer eigenen Satzung (in einem Verein) die Ziele der Organisation festlegen.

Dazu gehören ebenfalls die sich dabei herauskristallisierenden Entscheidungsstrukturen und die jeweilige Darstellung nach außen, die für die Organisationsform bindend sind. Darüber hinaus muss die Gesellschaft über ein eigenes Konto mit dazugehöriger Rechnungslegung verfügen.

Die Antragsvoraussetzungen erfüllen

Gemäß Paragraph 51-68 der Abgabenordnung ist die gemeinnützige Organisation gleichzeitig steuerbegünstigt und muss für den Antrag der Steuerbefreiung zwei vollständige Geschäftsjahre ihrer Tätigkeit nachweisen. Gleichzeitig ist ein Nachweis darüber zu erbringen, inwieweit die Organisation mit der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der Spenden tätig ist.

Auch dies sollte in den zwei vollständigen Geschäftsjahren mit integriert sein. Dabei muss eine Höhe von mehr als 25.000 Euro für jedes Jahr an erhaltenen Spenden nachgewiesen werden.

Die Zielsetzung der Standards für das Spenden-Siegel beinhaltet, dass die Organisation stets die Rechte und Gesetze, sowie die Menschenrechte im Sinne des Grundgesetzes achtet. Darüber hinaus muss die Organisation über eine angemessene Leitung und Aufsichtsstruktur verfügen, welche für Entscheidungen und Prozesse auch verantwortlich gemacht werden kann. Demnach ist die strikte Trennung von Leitung und Aufsicht ein Bestandteil jeder anerkannten Spendenorganisation.

Das Leitungsorgan muss aus mindestens drei Personen bestehen, die nicht nur ausschließlich hauptamtlich tätig sein müssen. Es ist wichtig, dass die Mehrzahl der Mitglieder in der Leitung nicht persönlich miteinander verbunden ist. Dies soll das notwendige Maß an Unabhängigkeit sicherstellen.

Gleichzeitig ist die Offenheit der Mitglieder in der Geschäftsleitung zueinander ein wichtiges Kriterium, um die Prinzipien der Leitung eines Spenderverbandes zu erfüllen. Die Leitung hat gleichzeitig die Pflicht, mehr als zweimal im Jahr ein Mitgliedertreffen zu veranlassen, um Ziele, Pläne und unterschiedliche Prozesse mithilfe der Versammlung darzustellen. Diese Sitzungen müssen protokolliert werden.

Das Aufsichtsorgan, welches von der Geschäftsleitung getrennt ist, hat die Aufgabe, die Leitung zu überwachen und die Ziele mit den tatsächlichen Ergebnissen der Spendergesellschaft zu überprüfen. Auch das Aufsichtsorgan muss in diesem Zusammenhang jährliche Sitzungen abhalten.

Klarheit und Transparenz in der Öffentlichkeitsarbeit gewährleisten

Eine Organisation, welche großflächig Spenden sammeln möchte, ist gleichzeitig dazu angehalten, mit entsprechender Werbung und Öffentlichkeitsarbeit darauf aufmerksam zu machen. Diese Aussagen müssen öffentlich verständlich und eindeutig gehalten sein. Gleichzeitig ist die Spendenwerbung sachlich durchzuführen, um keine kommerziellen Ziele damit zu verfolgen.

Die Öffentlichkeitsarbeit setzt dabei auf Information und Bereitstellung der Maßnahmen, welche die Ziele gleichzeitig erreichen. Neben der Offenheit sind emotionalisierende Darstellungen der Maßnahmen zu vermeiden. Auch diffamierende Aussagen im Vergleich zu anderen Organisationen sind in diesem Zusammenhang zu vermeiden.