Künftig lassen sich Forderungen gegen ausländische Kunden wesentlich einfacher durchsetzen. Ab 21.10.2005 tritt in Deutschland die EG-Vollstreckungstitel-Verordnung in Kraft. Sie erfasst Titel über Geldforderungen, die vom Schuldner anerkannt oder nicht bestritten worden sind. Dazu zählen Vollstreckungsbescheide, Anerkenntnisurteile, Versäumnisurteile und Prozessvergleiche.