Videoüberwachung im Betrieb: Checkliste für Ihre Betriebsvereinbarung

Videoüberwachung in Unternehmen wird ein immer brisanteres Thema. Zum einen wird der Einsatz von Videoüberwachung zur Diebstahls- und Verbrechensvermeidung interessanter, weil die Kosten für die Technik im vergangenen Jahr rapide gesunken sind.
Überraschenderweise fördern aber auch die Datenschutzvorschriften den zunehmenden Einsatz von Videoüberwachung. So wird etwa die Überwachung von Rechenzentren, in denen sensible Daten verarbeitet werden, mittels Videoüberwachung auch von Landesdatenschutzbeauftragten empfohlen.

Aus welchem Grund auch immer bei Ihnen eine Videoüberwachung installiert wird – fast immer können Sie mit erheblichem Widerstand des Betriebsrats rechnen, der eine Totalüberwachung der Mitarbeiter befürchtet. Mit einer Betriebsvereinbarung, in der Form und Ausmaß der Videoüberwachung genau festgehalten sind, kann das Unternehmen die Wogen glätten.  

Checkliste: Diese Punkte sollte eine Betriebsvereinbarung zur Videoüberwachung enthalten 

  • Gegenstand und Geltungsbereich
  • Verwendungszweck
    -genaue Eingrenzung der Zweckbestimmung der Virdeoüberwachung: zum Beispiel die Verringerung und Verhütung von Ladendiebstählen
    -ggf. Ausschluss der Videoüberwachung der Beschäftigten oder Überwachungszeiträume
  • Angaben über die von der Videoüberwachung betroffenen Bereiche
    -Dokumentationen anhand von Skizzen (Grundrisse der Gebäude) in einer Anlage zur Betriebsvereinbarung
  • Dokumentation des Videoüberwachungssystems
    Hardware
    -Welche Geräte werden eingesetzt?
    -Auflistung aller Geräte mit ihren Standorten
    Systembeschreibung
    -Was leistet das System?
    Positition und Reichweite der Kameras
    -Wie sind die Kameras postiert und welche Bereiche nehmen sie auf? (mit Skizzen)
  • Zugriffsberechtigte Personen
    -Wer genau hat Zugriff auf das System, ggf. auf Monitorraum und aufgezeichnete Daten?
  • Schnittstellen
    -Ist ausgeschlossen, dass es Schnittstellen zu anderen DV-Systemen gibt?Aufzeichnungen
    -Wenn Aufzeichnungen gemacht werden: genaue Beschreibung des Umfangs und Festlegung, wer Zugriff darauf hat und wie lange die Aufzeichnungen vor der Löschung aufbewahrt werden
  • Aufbewahrung der Videobänder
    -Genaue Beschreibung, wie die Videobänder (bzw. die anderen Aufzeichnungsmedien) aufbewahrt werden und gegen Unbefugte gesichert sind
  • Rechte der Mitarbeiter
    -Information aller Mitarbeiter über die Videoüberwachung/Hinweisschilder
    -Ausführliche Informationsveranstaltung mit Demonstration der technischen Möglichkeiten des SystemsRechte des Betriebsrats
    -Welche Kontroll- und Überwachungsrechte hat der Betriebsrat?
  • Meinungsverschiedenheiten
    -Bei nicht zu lösenden Meinungsverschiedenheiten zur Videoüberwachung: Anrufung der Einigungsstelle, die verbindlich entscheidet
  • Abschaffung des Kameraüberwachungssystems – Abschaffung der Videoüberwachung, wenn andere, gleichwertige Sicherungsmethoden auf den Markt kommen
  • Inkrafttreten und Kündigung
    -Angaben zur Geltungsdauer der Vereinbarung

Sie können dazu folgende Checkliste vorlegen. Sie führt die wichtigsten Punkte auf, die eine Betriebsvereinbarung zur Videoüberwachung enthalten sollte.