Verweigern Sie die Lebensmittelkontrolle, zahlen Sie ein hohes Bußgeld

Eine Lebensmittelkontrolle ist in der Gastronomie völlig normal. Aber was machen Sie, wenn die Lebensmittelkontrolle kommt und Sie gerade alle Hände voll zu tun haben? Dürfen Sie die Lebensmittelkontrolle in solchen Fällen verweigern? Ein jetzt erst bekannt gewordener Fall gibt die Antwort (Amtsgericht Bad Mergenheim, Urteil vom 06. Juli 2006, Az.: 1048/06).
Eine Lebensmittelkontrolle besser nicht verweigern
Der Fall: Die Inhaberin eines Bistros verweigerte die planmäßige Lebensmittelkontrolle! Zwei Lebensmittelkontrolleure kamen zur regulären Kontrolle des Bistros. Die Inhaberin sagte, dass sie keine Zeit habe, weil sie gerade allein sei. Sie ließ die Kontrolleure auch nicht selbst kontrollieren. Diese verzichteten auf eine zwangsweise Lebensmittelkontrolle und gingen. Daraufhin erhielt die Inhaberin ein Bußgeld von 250 €, wogegen sie klagte.

Das Urteil: Das Gericht erhöhte die Geldbuße auf 1.000 €. Die Begründung: Es darf sich nicht lohnen, die Lebensmittelkontrolle zu verweigern, ein Bußgeld dafür zu zahlen und so womöglich die Aufdeckung von Verstößen zu verhindern.
 
So vermeiden Sie Verstöße gegen die Kontrollpflicht:

  1. Sprechen Sie mit dem Lebensmittelaufsichtsamt nach Möglichkeit für Sie günstige Kontrolltermine ab (nicht Stoßzeiten).
  2. Sorgen Sie dafür, dass dann genug Personal da ist.
  3. Müssen Sie sich trotzdem intensiv um den laufenden Betrieb kümmern, bitten Sie die Kontrolleure, sich einen Moment zu gedulden.
  4. Sind Sie absolut unentbehrlich, lassen Sie die Kontrolleure allein kontrollieren. Hinterher besprechen Sie das Ergebnis der Lebensmittelkontrolle dann gemeinsam.