Versicherungen zahlen Sturmschaden nach Orkantief

Sowohl bei einem Sturmschaden am Haus als auch am Auto gilt bei Versicherungen die Devise: Erst ab einer Windstärke von 8 werden die Schäden erstattet. Direkte Sturmschäden betreffen vor allem das Abdecken von Dächern, bei waldreichen Gebieten kommt der Schaden durch umgeworfene Bäume hinzu (Sturmholz). Von Bedeutung sind auch die indirekten Schäden, zum Beispiel durch Hagelschäden oder Ablagerungen von Sand auf Landwirtschaftsflächen bei einem Sandsturm.

Sturmschaden durch Orkantief: Klarer Fall bei Versicherungen
Viele Versicherungsgesellschaften bezahlen einen Sturmschaden – bei abgeschlossener Sturmschadensversicherung  – erst, wenn der Wind nachweislich Windstärke 8 erreicht hat. Sturmtief Xynthia, das Ende Februar 2010 über Deutschland wütete, gilt mit einer Geschwindigkeit von 180 km/h und damit einer Windstärke von 12 bereits als Orkan. Deshalb ist dieser Fall sehr klar.

Versicherungen geben Pauschalbeträge bei vielen Sturmschäden an
Bei Sturmschäden durch Unwetter machen es sich Versicherungen gerne einfach. Sie verweisen auf die Vielzahl der Schadensfälle und geben vermeintlich pauschale Freigaben, wenn der Schaden den Betrag X (z.B. € 2.000,00) laut Kostenvoranschlag nicht übersteigt.

Richtiger Umgang mit Versicherungen: Sturmschaden schnell melden!
Ist Ihr Auto oder Haus von fliegenden Dachziegeln oder Blumenkübeln demoliert worden, müssen Sie den Sturmschaden unverzüglich bei Ihrer Versicherung melden. Sollten sich im Laufe der Aufräumarbeiten noch mehr oder neue Schäden zeigen, müssen Sie diese gleich nachmelden. Sprechen Sie außerdem mit Ihrer Versicherung ab, ob ein Gutachten eingeholt werden soll oder ob ein Kostenvoranschlag durch den Handwerker reicht. Es ist in beiden Fällen ratsam, sich den Gutachter oder Handwerker selber auszusuchen.

Sonderfälle: Wenn Versicherungen den Sturmschaden nicht ersetzen
Wenn die Versicherung den Sturmschaden nicht ersetzt, gibt es noch Alternativen. Werden zum Beispiel Immobilien gewerblich genutzt oder eventuell vermietet, können die Aufwendungen für Schäden durch einen Orkan als Betriebskosten geltend gemacht werden, wenn die Versicherung nicht zahlt.

Bei privat genutzten Immobilien ist es laut dem Steuerzahlerbund möglich, die Reparaturkosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung anzugeben, wenn keine Versicherung für den Schaden aufgekommen ist.