Versäumnisurteil beim Arbeitsgericht: Was Sie tun können, wenn der Gegner nicht kommt

Das ist ärgerlich: Sie haben eine Ladung zum Verfahren vor dem Arbeitsgericht bekommen, sich mühsam den Termin frei gehalten und Ihr Gegner kommt nicht. In dieser Situation kann Ihnen ein so genanntes Versäumnsiurteil helfen.

Ein Versäumnisurteil wird vom Arbeitsgericht auf Antrag einer Partei verkündet, wenn die andere säumig ist, beim Termin also unentschuldigt fehlt. In der Praxis wird in der Regel 15 Minuten gewartet, bevor das Arbeitsgericht ein Versäumnisurteil verkündet.

Beantragt der Beklagte ein Versäumnisurteil, weil der Kläger nicht erscheint, so weist das Arbeitsgericht die Klage mit dem Versäumnisurteil ab. Bei einem Versäumnisurteil auf Antrag des Klägers unterstellt das Arbeitsgericht, dass dessen Angaben zum Sachverhalt stimmen. Wenn diese Angaben den erhobenen Anspruch stützen (also z. B. die Kündigungsschutzklage begründen), verkündet das Arbeitsgericht ein Versäumnisurteil (kurz: VU).

Ein Versäumnisurteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Arbeitnehmer, der ausstehenden Lohn fordert, kann also z. B. sofort die Zwangsvollstreckung einleiten.

Mit dem Versäumnisurteil ist aber noch nicht Schluss
Die in dem Termin säumige Partei kann dann innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegen. Beachten Sie in einem solchen Fall unbedingt die Rechtsmittelbelehrung, die dem Urteil beigefügt ist.

Tipp
Wenn Sie auf dem Weg zum Arbeitsgericht feststellen, dass Sie es – trotz rechtzeitigem Aufbruch – nicht schaffen werden, pümktlich beim Arbeitsgericht einzutreffen, informieren Sie das Arbeitsgericht unbedingt von unterwegs telefonisch. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrer Ladung.