Verpflichten Sie Ihre Azubis zum Datenschutz

Im Zeitalter von Facebook & Co kann jeder das publizieren, was ihm gerade in den Kopf kommt. Gerade junge Menschen kennen hier oftmals keine Grenzen. Sorgen Sie dafür, dass es für Ihre Azubis, wenn es um betriebliche Belange gibt, schon Grenzen gibt.

Niemals war es wichtiger als heute, die eigenen Auszubildenden in Sachen Datenschutz zu schulen und sie in diesem Zusammenhang zu verpflichten, Interna nicht an die Öffentlichkeit weiterzugeben. Dabei muss der Begriff Öffentlichkeit relativ weit gefasst werden. Denn im Zeitalter sozialer Netzwerke können sich Dinge sehr rasch verbreiten, die möglicherweise Niemanden oder nur enge Freunde etwas angehen.

Zum Thema empfiehlt die experto-Redaktion:
Datenschutz Kompakt und Verständlich

Da aber gerade junge Leute auch so genannte "Freunde" bei Facebook und Co. haben, die wiederum selbst alle Nachrichten, die sie empfangen, mit einem Mausklick an Hunderte eigener "Freunde" weitergeben können, müssen soziale Netzwerke als Öffentlichkeit bezeichnet werden.

Was bedeutet dies konkret

Ihre Azubis müssen wissen, dass bestimmte Dinge, die sie im Rahmen ihrer betrieblichen Ausbildung erfahren, nicht in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden dürfen. Das gilt insbesondere für:

Betriebsgeheimnisse

Wenn Auszubildende in Abteilungen beschäftigt sind, in denen es von besonderer Wichtigkeit ist, dass über interne, z.B. technische Vorgänge, niemand etwas erfährt, vor allem nicht die Konkurrenz, dann müssen sich solche Azubis darüber im Klaren sein, dass sie Geheimnisträger sind. Sie haben Kenntnis von Betriebsgeheimnissen und die müssen unbedingt auch geheim bleiben.

Personenbezogene Daten

Manche Azubis erfahren im Rahmen ihres Abteilungsdurchlaufs so einiges, was ein "normaler" Arbeitnehmer nicht weiß. Dabei kann es sich um Krankendaten von Kollegen, aber auch schon mal um das Einkommen eines Vorgesetzten handeln. Solche Daten sind natürlich hochsensibel. Azubis, die hiervon Kenntnis haben, behalten diese für sich. Das gilt nicht nur für die Kommunikation nach draußen, die natürlich zu unterbleiben hat, sondern auch für die interne Kommunikation.

Folgerung für Sie als Ausbilder

Sorgen Sie dafür, dass sich alle Ihre Azubis schriftlich verpflichten, datenschutzrelevante Informationen weder intern noch extern zu verlautbaren. Die unterschriebene Datenschutzerklärung, die ausdrücklich auch den Aspekt sozialer Netzwerke umfassen sollte, fügen Sie der Personalakte bei.