Verlustfreie Bewertung bei der Bilanzierung: So geht es

In einigen Fällen ist es erforderlich, für die Bilanzierung eine verlustfreie Bewertung vorzunehmen. Hierbei ermitteln Sie ausgehend von den voraussichtlichen Anschaffungskosten den beizulegenden Wert. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.

In der Regel werden Sie für den Bilanzansatz Ihrer Vermögensgegenstände die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zugrunde legen. In einigen Fällen ist es allerdings erforderlich, eine sogenannte verlustfreie Bewertung durchzuführen.

So gehen Sie bei der verlustfreien Bewertung vor

Bei der verlustfreien Bewertung ermitteln Sie ausgehend von den (voraussichtlichen) Verkaufspreisen den beizulegenden Wert. Hierbei prüfen Sie, welche Kosten bis zum Verkauf noch anfallen werden.

Liegen zum Beispiel Anhaltspunkte vor, dass die Herstellungskosten von
Fertigfabrikaten höher sind als die voraussichtlichen Verkaufserlöse der
Fertigfabrikate abzüglich der bis zur Veräußerung noch anfallenden
Aufwendungen, ist anhand der verlustfreien Bewertung der niedrigere beizulegende Wert zu ermitteln.

Berechnungsschema für die verlustfreie Bewertung

Für die Berechnung des beizulegenden Wertes können Sie im Rahmen der verlustfreien Bewertung das folgende Berechnungsschema verwenden:

Verkaufspreis Fertigerzeugnis

./. noch anfallende Erlösschmälerungen

./. Verpackungskosten

./. Ausgangsfrachten

./. Allgemeine Vertriebskosten

./. Allgemeine Verwaltungskosten

= beizulegender Wert

Ziel der verlustfreien Bewertung

Das Ziel der verlustfreien Bewertung besteht darin, bereits am Abschlussstichtag erkennbare Verluste bei der Bilanzierung zu berücksichtigen.

Bei der Schätzung der voraussichtlichen Verkaufserlöse sind die Preisentwicklungen zu berücksichtigen. Auch bei einer tendenziell eher vorsichtigen Schätzung ist von einem grundsätzlich normalen Geschäftsablauf auszugehen.