Verkürzung der Ausbildung: Was geht und was geht nicht?

Die Ausbildung zu verkürzen, ist für viele Azubis ein lohnenswertes Ziel. Das gilt gerade dann, wenn ein unbefristeter und gut bezahlter Job winkt. In welchen Fällen kommt aber eine Verkürzung der Ausbildung überhaupt in Frage?

Es gibt insgesamt 3 verschiedene Möglichkeiten, eine Verkürzung der Ausbildung zu erreichen.

  1. Verkürzung der Ausbildung aufgrund beruflicher Anrechnung
    Hat der Azubi vor der Ausbildung ein einschlägiges Berufsgrundbildungsjahr absolviert, dann wird dieses angerechnet. Das erste Ausbildungsjahr entfällt, was einer Verkürzung der Ausbildung um 12 Monate entspricht. Wichtig: Um die Anrechnung zu erreichen, stellen Azubi und Ausbildungsbetrieb vor Beginn der Berufsausbildung einen gemeinsamen Antrag bei der Kammer.
     
  2. Verkürzung der Ausbildung aufgrund positiver Erwartung
    Ist zu erwarten, dass der Auszubildende seine Ausbildungsziele schneller erreicht als in regulärer Ausbildungszeit, dann kann er – ebenfalls zusammen mit dem Betrieb – einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung stellen. Das kommt einerseits vor der Ausbildung in Frage, wenn der Schulabschluss oder andere Indizien für einen reibungslosen und überdurchschnittlichen Ausbildungsverlauf sprechen. Möglich ist ein solcher Antrag aber auch erst während der Ausbildung, wenn die Ausbildungsleistungen in Schule und Betrieb einen solch positiven Verlauf vermuten lassen.
     
  3. Verkürzung der Ausbildung wegen Vorziehens der Prüfung
    Der Azubi kann aber auch selbst recht kurzfristig dafür sorgen, die Abschlussprüfung ein halbes Jahr früher zu machen. Voraussetzung: Er fühlt sich bereits fit und es liegt eine positive Stellungnahme sowohl vom Betrieb als auch von der Berufsschule vor. Der Vorteil dieser Variante ist: Sie funktioniert recht unbürokratisch und der Ausbildungsvertrag muss hierfür nicht verändert werden.