Verhaltensbedingte Kündigung bei falscher Reisekostenabrechnung?

Fehler, vertragswidriges Verhalten und Straftaten können Sie als Arbeitgeber als Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung nehmen; in der Regel nach vorheriger Abmahnung. Was aber tun, wenn Ihnen eine falsche Reisekostenabrechnung präsentiert wird?

Die Versuchung scheint wirklich groß zu sein. Falsche Reisekosten- und Spesenabrechnungen sind seit vielen Jahren immer wieder Grund für die verhaltensbedingte Kündigung von Arbeitnehmern.

Dabei sollte sich langsam herum gesprochen haben, dass Arbeitgeber bei solchen Vorfällen schnell mit einer verhaltensbedingten Kündigung bei Hand sind. Es kann sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegen. 

Keine verhaltensbedingte Kündigung bei bloßem Irrtum
Aber nicht jede falsche Reisekostenabrechnung ermöglicht es Ihnen, eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen. Das LAG Niedersachsen hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mitarbeiter für Fahrten an seinen Wohnort Reisekosten abgerechnet hatte, obwohl er dafür einen Dienstwagen nutzte. Daraufhin hatte ihn der Arbeitgeber fristlos gekündigt.

Das LAG nahm den Mitarbeiter in Schutz und kassierte die Kündigung (LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.05.2008, Az: 9 Sa 39/07). Dieser konnte sich darauf berufen, dass ihm ein Vertreter des Arbeitgebers gesagt habe, er könne auch in solchen Fällen die Reisekosten abrechnen. Der Mitarbeiter hatte dafür sogar einen Zeugen.

Verhaltensbedingte Kündigung nur bei sicherem Verstoß
Als Arbeitgeber fahren Sie am sichersten, wenn Sie eine Reisekostenregelung erstellen aus der sich ergibt, welche Reisekosten wann und wie abgerechnet werden und diese vom Mitarbeiter unterschreiben lassen.