Vergütung von Azubis – greift der Mindestlohn?

Wer einen Auszubildenden beschäftigt, der muss sich an bestimmte, gesetzliche Rahmenbedingungen halten. Das gilt auch für die Vergütung. Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist das Thema wieder aktuell.

Ein flächendeckender Mindestlohn wird in Deutschland eingeführt. Das geht zwar nicht ganz so schnell, wie es die Sozialdemokraten wünschen, geht aber doch ein Stück weiter, als es die Unionsparteien ursprünglich planten. Es ist ein klassischer Kompromiss. Aber welche Auswirkungen wird dieser haben? Sind auch Praktikanten betroffen und werden in Zukunft mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen? Es wäre eine kleine Revolution. Eine weitere Generation Praktikum würde es dann nicht mehr geben.

Und was ist eigentlich mit Ausbildungsverhältnissen? Ebenfalls 8,50 Euro pro Stunde? Ist diese Variante denkbar. Fragen wir uns zunächst einmal: Was hätte das für Konsequenzen? Mir fällt da folgendes ein:

  • Auf den ersten Blick wären die jungen Menschen, die eine Ausbildung absolvieren, die großen Gewinner eines Mindestlohns.
  • Auf den zweiten Blick bestätigt sich das jedoch nicht. Denn es wäre zu befürchten, dass aus Kostengründen erheblich weniger Ausbildungsplätze angeboten werden.
  • Bei der Summierung der Kosten muss zudem berücksichtigt werden, dass nicht nur die Vergütungskosten anfallen, sondern auch Kosten für das Ausbildungspersonal und für Maschinen sowie Materialien. Zudem ist zu beachten, dass Azubis gerade zu Beginn der Ausbildung kaum eine produktive Gegenleistung erbringen.

Fazit: Der Ausbildungsmarkt würde erheblich beschädigt, wenn der Mindestlohn auch für Ausbildungsverhältnisse gelten würde. Verlierer wären die Bewerber.

Aber so weit wird es wohl nicht kommen

Allerdings ist davon auszugehen, dass sich die Ausbildungsvergütungen auch in Zukunft nicht an einem gesetzlichen Mindestlohn orientieren. Denn betrachtet man den Charakter der Vergütung, dann ist die wichtigste Funktion keineswegs die, dem Azubi für seine geleistete Arbeit eine Gegenleistung zu gewähren. Die Hauptfunktion besteht vielmehr darin, ihn finanziell zu unterstützen, damit er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Und dabei ist wiederum zu berücksichtigen, dass die meisten Azubis bei ihren Eltern wohnen und erheblich geringere Kosten haben als ihre ausgelernten Kollegen.

Für Sie als Ausbildungsverantwortlicher bedeutet das: Bleiben Sie zunächst entspannt. Es ist zurzeit kaum vorstellbar, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro auch in Ausbildungsverhältnissen zum Tragen kommt. Schließlich erhält ein Azubi noch eine weitere, viel wertvollere Leistung als die Vergütung: nämlich Ihre qualifizierte Ausbildung.