Vergessene Abschreibungen können Sie nachholen

Haben Sie eventuell vergessen, in den letzten Jahren Abschreibungen für ein Wirtschaftsgut (AfA)geltend zu machen, zu der Zeit, als sich noch kein Steuerberater um diese Angelegenheiten gekümmert hat? Dann gibt es jetzt eine gute Nachricht: Diese Abschreibungen können nachgeholt werden, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg entschieden hat.
Nach dem jetzt bekannt gewordenen Urteil (FG Hamburg, Urteil vom 15.06.2005, Az. 2 K 162/05) gelten bei Abschreibungen folgende Grundsätze:
  • Falls der AfA-Abzug versehentlich unterlassen oder schlichtweg vergessen wurde, ist es möglich, ihn nachzuholen. Unter diesen Umständen wird die "vergessene" Abschreibungssumme auf die noch verbleibenden Jahre verteilt.
  • Sind die Abschreibungen jedoch absichtlich unterlassen worden, dürfen sie nicht nachgeholt werden.
  • Abschreibungen müssen durchgeführt werden – der Steuerpflichtige hat nicht zu entscheiden, ob er abschreiben möchte.