Verfall der Rückzahlungsansprüche bei überzahlter Vergütung
Das Urteil: Der Arbeitgeber konnte die Rückzahlungsansprüche nicht durchsetzen. Er hatte übersehen, dass auf den Arbeitsvertrag eine Ausschlussklausel Anwendung fand. Nach dieser verfallen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach 6 Monaten.
Der Arbeitgeber wandte noch ein, dass es seitens der Mitarbeiterin rechtsmissbräuchlich sei, bewusst die Überzahlung einzustreichen und sich dann auf die Ausschlussfrist für die Rückzahlungsansprüche zu berufen. Die Richter bügelten aber auch dieses Argument ab: Der Arbeitgeber habe schließlich von der Arbeitszeitreduzierung gewusst und hätte selbst reagieren können.
Fazit: Machen Sie Rückzahlungsansprüche so schnell wie möglich geltend. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt zwar 3 Jahre, aber oft sind in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen deutlich kürzere Ausschlussfristen versteckt.
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