Verbundausbildung, die Chance für kleinere Betriebe

Einen Ausbildungsplatz anzubieten bedeutet, der Jugend eine Chance zu geben, sich für die Entwicklung unserer Rentenzahlungen einzusetzen und somit etwas für unsere Gesellschaft zu tun. Auch kleinere Betriebe und Einmannbetriebe haben die Möglichkeit, eine Ausbildung erfolgreich durchzuführen. Lernen Sie die Verbundausbildung kennen.

Ausbildung für Ihren Betrieb nutzen

Das Rückgrat unserer Wirtschaft sind nicht die wenigen Konzerne und Aktiengesellschaften, die das öffentliche Bild prägen, sondern Tausende kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU), die sich mehr oder weniger gut durch ihr Dasein fristen.

In diesen Betrieben, die mit viel Herz und Schmerz geleitet werden, verdienen viele Ihren Lebensunterhalt und auch Nachwuchs findet dort die Möglichkeit, einen Beruf zu lernen. Es ist nicht so, wie viele Lehrherren es gerne hinstellen: Ausbildungsbetriebe sind keine barmherzigen Samariter, die nur der Jugend willen Lehrstellen anbieten, sondern sie ziehen ebenfalls Vorteile aus dem Ausbildungsvertrag.

Zunächst einmal erhält der Betrieb eine günstige Arbeitskraft, auch wenn sie nicht von Beginn an voll einsetzbar ist. Sie können sich durch die Ausbildung Ihren Mitarbeiter für später formen und in einem gewissen Rahmen so erziehen, wie Sie es für Ihre spezifische Tätigkeit benötigen. Weiterhin ist das Ausbilden nicht nur gut für den Ruf im eigenen Ort, sondern auch für das Image in der Branche.

Darüber hinaus können auch Sie von der Jugend lernen, beispielsweise den Umgang mit neuen Maschinen, Werkstoffen und Arbeitstechniken. Diese Vorteile können Sie auch als Einmannbetrieb nutzen, denn für Sie gibt es verschiedene Konzepte, die unter der Verbundausbildung zusammengefasst werden.

Was ist die Verbundausbildung?

Unter der Verbundausbildung wird ganz allgemein ein Zusammenschluss mehrerer Betriebe zum Zwecke der Berufsausbildung verstanden. Sie ist in §10 Abs.5 BBiG verankert. Die Verbundausbildung ist auch für Betriebe geeignet, die zwar eigenständig ausbilden könnten, jedoch die Qualität der Ausbildung verbessern möchten.

Ziel der Verbundausbildung ist es, mindestens die im Rahmenlehrplan und in der Ausbildungsordnung enthaltenen Themengebiete zu vermitteln. Das kann beispielsweise in der Auftragsausbildung erfolgen. Hierbei werden aus fachlichen Gründen oder aufgrund fehlender Kapazitäten einzelne Ausbildungsabschnitte an andere Bildungsträger oder Betriebe vergeben. Ein Auszubildender zum Bürokaufmann kann beispielsweise seine buchhalterischen Fähigkeiten bei einem Steuerberater vertiefen, weil der Betrieb die Buchhaltung ausgelagert hat.

Andere Varianten

Ein weiteres Modell ist das Konsortium. Dazu ist eine detaillierte Absprache mehrerer KMUs im Vorfeld nötig, die jeweils einen Auszubildenden einstellen und gegenseitig nach festgelegten Perioden austauschen. Dieses System ist mit der gängigen Praxis großer Unternehmen vergleichbar, wo mehrere Azubis nach einem definierten Zyklus die verschiedenen Abteilungen durchlaufen.

Ferner gibt es das Verbundmodell des Leitbetriebes mit einzelnen Partnerbetrieben. Wie bei der Auftragsausbildung vergibt ein Unternehmen einzelne Ausbildungsabschnitte an andere Betriebe. Allerdings übernimmt der Leitbetrieb die volle Verantwortung für die Ausbildung. Er ist für das Erreichen der Lernziele zuständig, koordiniert den Einsatz seiner Azubis und organisiert den Wechsel zwischen den einzelnen Partnerbetrieben.

Die letzte geläufige Variante des "Azubi-Sharing" ist der Ausbildungsverein. Wie der Name vermuten lässt, schließen sich mehrere Betriebe auf vereinsrechtlicher Grundlage zusammen. Der Verein selbst fungiert als Ausbildender und übernimmt die Steuerung der einzelnen Ausbildungsmodule zwischen den Mitgliedsbetrieben. Die finanziellen Angelegenheiten werden von den Mitgliedsbetrieben gemeinschaftlich getragen.

Informationen über Verbundmodelle in Ihrer Gegend oder Ihrer Branche hält Ihre IHK oder Handwerkskammer für Sie bereit.