Hinweis
Erteilt Ihnen das Finanzamt eine verbindliche Auskunft, sind böse Überraschungen ausgeschlossen. Die Auskunft tritt jedoch außer Kraft, wenn zugrunde liegende Rechtsvorschriften geändert werden.
Rechtsanspruch auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft haben Sie nicht. Sie kann abgelehnt werden, wenn es beispielsweise um Sachverhalte geht, die dem Bundesfinanzhof zur Beurteilung vorliegen. Keine Chance haben Anträge, bei denen die Erzielung von Steuervorteilen im Vordergrund steht. Anfragen zu Steuersparmodellen oder zu den Grenzen eines Gestaltungsmissbrauchs sind also zwecklos.