Urteil zur Betriebsrente: Keine Witwenrente bei kurzer Ehe
Unternehmen dürfen die Fortzahlung einer Betriebsrente an Witwen grundsätzlich davon abhängig machen, dass die Ehe über einen bestimmten Zeitraum bestand. Die Richter entschieden: Das Alter des Arbeitnehmers bei seiner Heirat "wirkt sich auf die vom Arbeitgeber übernommenen Versorgungsrisiken erheblich aus". Ob aus dem Gesichtspunkt der Risikoübernahme eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird oder nicht, könne daher vom Alter und von der Dauer der Ehe abhängig gemacht werden.
Dieses Urteil sollten Sie bei Ihrer Alterssicherung im Hinterkopf behalten.
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