Die Heimgesetze legen keine Zahl fest
Das Heimgesetz in Bayern hat, wie in den meisten anderen Bundesländern auch, die Anzahl der Einrichtungen pro Heimleiter nicht eingeschränkt. Somit hängt die Genehmigung für die Heimleitung mehrerer Einrichtungen vom Ermessen der Heimaufsicht ab.
Wie entscheiden Sie sich, wenn Sie gefragt werden?
Um Kosten zu reduzieren, ist der Personalabbau wie in den meisten Dienstleistungsunternehmen eine intensiv genutzte Maßnahme. Geld allein macht bekanntlich nicht glücklich. Falls Ihr Träger Sie vor die Entscheidung der Mehrfachheimleitung stellt, müssen Sie überlegen, ob diese Herausforderung und Aufgabenausdehnung für Sie sinnvoll ist.
Bedenken Sie die Auswirkungen
Eine tatsächliche Kostenersparnis durch eine Mehrfachheimleitung ist im Einzelfall zu prüfen. Denn Sie müssen in einer Pflegesatzverhandlung den Stellenanteil des Heimleiters angeben. Die Reduzierung dieses Stellenanteils – weil eine Stelle auf mehrere Heime verteilt wird – führt letztendlich zu einem geringeren Pflegesatz in allen Einrichtungen. Rechnen Sie also vor einem Antrag bei der Heimaufsicht mit Ihren Trägern aus, welche Kosten und Nutzen die Mehrfachheimleitung verursacht.