Unzulässige Klauseln im Mustermietvertrag

Sie haben eine Wohnung zu vermieten oder möchten selbst die eigenen vier Wände wechseln und ziehen demnächst um? Dann muss schon bald der Mietvertrag unterschrieben werden. Welche Punkte und Klauseln auf keinen Fall fehlen dürfen und welche wiederum unzulässig sind, erfahren Sie in diesem Mustermietvertrag-Beitrag.

Sie möchten mit Ihrem Mustermietvertrag
auf der richtigen Seite sein? Dann können Sie sich auf die Mietverträge des Deutschen Mieterbundes verlassen. Denn es gibt bestimmte Klauseln, die auf jeden Fall im Mietvertrag drin stehen müssen, damit beide Seiten abgesichert sind.

Das gehört in einen Mustermietvertrag

Zunächst einmal müssen beide Parteien mit Vor- und Zunamen sowie Adresse und Telefonnummer im Vertrag genannt werden. Für Ihren Mustermietvertrag heißt das dann:

Der Vermieter __________, wohnhaft in _______________,

und der Mieter _________, wohnhaft in_____________ schließen folgenden Mietvertrag.

Im nächsten Absatz werden in einem Mustermietvertrag die Räumlichkeiten genannt. Das bedeutet, im Mietvertrag muss stehen, dass im Haus XY folgende Räume vermietet werden, woraufhin eine Aufzählung der Räume stattfindet. Auch Garten und Garagenstellplätze sowie Waschräume gehören dazu. Halten Sie in einem Punkt die genaue Quadratmeteranzahl fest.

In Paragraph 2 und 3 des Mustermietvertrags halten Sie die Dauer und die Höhe der Miete fest. Entscheiden Sie, ob die Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet wird und tragen Sie die Mietkosten ein.

In den weiteren Paragraphen halten Sie Angaben zu Heiz- und Betriebskosten, Mängel an der Wohnung, Ausbesserungspflichten und bauliche Veränderungen des Mieters, Nutzung der Mieträume und Untervermietung, Tierhaltung, Maschinennutzung und Installation von Fernsehantennen fest. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie genau geregelt haben, wann und unter welchen Umständen der Vermieter die Mieträume betreten darf.

Worauf Sie bei einem Mustermietvertrag achten sollten

Nicht alle Vermieter spielen mit offenen Karten und versuchen ihre Mieter mit rechtswidrigen Klauseln im Mietvertrag zu täuschen und sich selbst mehr Rechte einzuräumen. Dazu gehört beispielsweise die Klausel, dass Sie nach 22 Uhr wegen der einzuhaltenden Nachtruhe nicht mehr duschen dürfen. Solche Klauseln, die Sie als Mieter erheblich einschränken, sind nicht zulässig. Auch die Nebenkosten sollten Sie überprüfen, da es Vermieter gibt, die hier gerne ein wenig mehr draufschlagen. Bei den Ausbesserungen durch den Mieter müssen Sie darauf achten, dass Schimmel beispielsweise nicht darunter fällt. Auch Rohrverstopfungen muss der Vermieter bezahlen.

Weitere unzulässige Klauseln kommen auch immer wieder beim Thema Besichtigungsrecht auf. Viele Mustermietverträge regeln das Recht des Vermieters, die Wohnung zu besichtigen. Allerdings hat Ihr Vermieter nicht das Recht, ständig nach den Rechten zu sehen. Ungültig ist die Klausel dann, wenn keine Terminabsprache erfolgte oder es keinen Anlass gibt, warum der Vermieter sich Zugang zur Wohnung verschaffen sollte.

Auch die Klauseln über die Tierhaltung sind generell unzulässig. So dürfen beispielsweise Hunde und Katzen generell nicht verboten werden. Auch Paragraphen zum Rauchverbot bewegen sich in einer Grauzone. So ist es dem Mieter generell gestattet, auf seinem Balkon zu rauchen. Klauseln, die das Rauchen in Gemeinschaftsräumen wie dem Treppenhaus verbieten, sind zulässig, da dies andere Mieter beeinträchtigt. Auch ein Verbot zur Untervermietung ist nicht gültig. Allerdings muss der Mieter vom Vermieter eine Erlaubnis einholen, wenn ein berechtigter Grund vorliegt.