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Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch – und gute Reaktionen

Zum Thema „Unzulässige Fragen“ im Vorstellungsgespräch existieren bereits eine Reihe von (juristischen) Ratgebern. Welche Fragen zulässig sind und welche nicht bzw. wie Sie bei unzulässigen Fragen als Bewerber am besten reagieren, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

geschrieben von Alexandra Döll
in Arbeit & Beruf, Businesstipps
Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch - und gute Reaktionen

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch - und gute Reaktionen

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Zu den „Klassikern“ der unzulässigen Fragen in einem Vorstellungsgespräch zählen u. a.:

  • Bei Bewerberinnen: Fragen nach Heiratsabsichten, Kinderwunsch und bestehender Schwangerschaft.
  • Fragen zu einer Parteizugehörigkeit bzw. politischen Ausrichtung. Lediglich bei einer Mitgliedschaft in einer als verfassungsrechtlich eingestuften Organisation, die juristische Probleme für den Arbeitnehmer nach sich ziehen können, sind solche Fragen statthaft.
  • Fragen zur sexuellen Orientierung und zu Ihrem Sexualleben im Allgemeinen sowie zu weiteren privaten Angelegenheiten (z. B. die eigene Wohnsituation).

Auf solche Fragen können Sie mit einer Notlüge antworten, für die Sie später nicht juristisch belangt werden können. Juristisch relevant wären für einen Bewerber bzw. späteren Arbeitnehmer lediglich Lügen in Bezug auf die Qualifikation sowie gefälschte Zeugnisse und Zertifikate, da hier die Tatbestände der arglistigen Täuschung und Urkundenfälschung erfüllt wären.

Andere mögliche Reaktionen auf unzulässige oder persönlich kompromittierende Fragen

Manche Bewerber besitzen bei allzu persönlichen bzw. unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch das Rückgrat, höflich aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass diese Frage für den Bewerbungs- und Einstellungsprozess nicht relevant ist bzw. dass es sich hierbei um eine unzulässige Frage handelt.

Manchmal stellen Arbeitgeber unzulässige Fragen jedoch ganz bewusst, um die Stressresistenz, das Rückgrat und den Umgang mit eventuellen Anfeindungen des Kandidaten zu testen. Wie Ihre Reaktion letztlich durch den potentiellen Arbeitgeber beurteilt wird, hängt nicht von Ihnen ab, sondern davon, welches Unternehmensleitbild der Personaler vertritt.

Manchen imponiert das Rückgrat des Bewerbers, wenn dieser zu verstehen gibt, dass er unzulässige Fragen nicht beantwortet – andere werten den Kandidaten möglicherweise als zu unbequem ab, wobei sich dann die Frage stellt, ob es wirklich schade wäre, wenn Sie die Stelle dort nicht bekommen. Solche Personaler bevorzugen dann eher die Bewerber, die sich „ducken“ und auch jede noch zu unzulässige, persönliche Frage beantworten.

Wenn kein produktives Gespräch zustande kommt

Es passiert vielen Bewerbern, dass Sie sich angesichts von einer Vielzahl allzu persönlicher Fragen und offenen Anfeindungen aufgrund früherer Arbeitsverhältnisse, erworbener Qualifikationen etc., die nicht mehr in die Kategorie „Stressinterview“ fallen, fragen, ob das Unternehmen allen Ernstes neue Mitarbeiter sucht oder ob er bzw. sie nur zur Belustigung des Arbeitgebers eingeladen wurde.

In solchen Fällen gilt: Bringen Sie das Gespräch mit Anstand zuende, verabschieden Sie sich anschließend höflich und seien Sie auf eine Absage gefasst – sofern überhaupt noch irgendeine Reaktion seitens des Unternehmens folgt.

Bildnachweis: Jeanette Dietl / stock.adobe.com

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Tags: BewerbungVorstellungsgespräch
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