Unwetterschäden: Was die Versicherung zahlt

Schwere Unwetter beschäftigen immer wieder die Feuerwehren in Deutschland: Blitze schlagen ein, Bäume knicken um und Keller werden überflutet. Welche Versicherung kommt für die Schäden auf?

Mehr als 70 Prozent aller Unwetterschäden durch Sturm und Gewitter betreffen die Wohngebäudeversicherung. Die Schadenpalette reicht von abgedeckten Dächern, beschädigten Schornsteinen, Satellitenanlagen oder Markisen.

"Die Wohngebäudeversicherung kommt für Sturmschäden am Eigenheim auf. Als Sturm gelten Windgeschwindigkeiten von mindestens Windstärke acht, das heißt ab 63 km/h. Wichtig ist, dass die Gefahr "Sturm" explizit mitversichert ist", erläutert Rolf Mertens, Bereichsleiter Privatkundengeschäft Sach/Haftpflicht der ERGO Versicherung.

Hausratversicherung ersetzt beschädigtes Mobiliar
Wenn ein Baum durch einen Sturm das Dach beschädigt und der anschließend einsetzende Regen Schäden am Mobiliar verursacht, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung – und zwar zum Neuwert. Ersetzt werden auch die Kosten für beschädigte Markisen oder Satellitenschüsseln.

Durch Sturm herabfallende Dachziegel, Äste oder Hagelkörner können Unwetterschäden an geparkten Fahrzeugen verursachen. Für diese Schäden kommt die Kaskoversicherung des Autohalters auf. Der Versicherungsnehmer hat nur die in der Teilkaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen. In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung enthalten – der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird bei Sturmschäden nicht belastet.

Unwetterschäden bei Nachbarn: Ein Fall für die Haftpflicht
Wenn Dachziegel das Nachbargebäude oder andere Fahrzeuge beschädigen oder Personen verletzt werden, kann dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein. Bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern hilft die Privathaftpflicht oder bei Mehrfamilienhäusern die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung weiter.

Gewitter können häufig zu ungewöhnlich starkem Regenniederschlag führen. Vollgelaufene und überschwemmte Keller können die Folge sein. "In einem solchen Fall greift die Hausrat- bzw. die Wohngebäudeversicherung nur, wenn das Risiko "Weitere Elementargefahren" eingeschlossen wurde", so Rolf Mertens. Ohne diesen besonderen Einschluss decken beide Versicherungen üblicherweise nur Überschwemmungen durch Leitungswasser nach einem Rohrbruch ab.

Was tun im Schadenfall?
Grundsätzlich gilt: Den Schaden so gering wie möglich halten. Ein abgedecktes Dach sollte notdürftig gegen Regen abgedichtet werden. Gleiches gilt bei einer beschädigten Fenster- oder Fahrzeugscheibe. Zudem sollte der Schaden unverzüglich dem Versicherungsfachmann vor Ort gemeldet werden. Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Angaben:

  • Versicherungsnummer
  • Was ist beschädigt und in welchem Umfang?
  • Erste Schätzung zur Schadenhöhe
  • Möglichst Fotos, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
  • Telefonnummer für Rückfragen