Unterschrift mit oder ohne Vornamen?

Müssen Sie Ihren Vornamen bei einer Unterschrift ausschreiben? Besonders dann, wenn der Name darunter noch einmal abgedruckt wird, sind sich viele von uns nicht sicher. Muss man seinen Vor- und Zunamen komplett nennen? Kann man nicht vielmehr unterschreiben, wie man möchte?

Bei der Frage nach dem Vornamen in der Unterschrift gibt es zwei Aspekte, die berücksichtigt werden müssen: Die Höflichkeit und die Rechtsgültigkeit. Rechtsgültig ist ein Schreiben, wenn es mit einer eigenhändigen Unterschrift versehen ist. Diese muss weder den Vornamen enthalten noch leserlich sein – es geht darum, mit der Unterschrift den Absender identifizieren zu können. Was die Höflichkeit angeht, so ist es eigentlich sehr unschön, seine Briefe nur mit "D. Schmidt" zu unterschreiben – denn der Empfänger wüsste bei einer Antwort nicht einmal, wie er Sie ansprechen soll. Sowohl Frau Doris Schmidt als auch Herr Dietmar Schmidt können den Brief verfasst haben. Wenn Sie also eine Namenserläuterung mit dem Computer unter Ihre Unterschrift setzen, sollten Sie Ihren Vornamen ausschreiben, um den guten Ton auch in geschriebener Form zu treffen.