Unbezahlter Urlaub: Das müssen Sie beachten

Auf unbezahlten Urlaub besteht kein rechtlicher Anspruch, in begründeten Fällen und wenn der bezahlte Urlaub für ein Vorhaben nicht ausreicht, können Arbeitnehmer aber mit ihrem Arbeitgeber sprechen und den Urlaub ohne Entgeltfortzahlung nehmen. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel!

Ein Sabbatjahr, eine längere Reise, eine Krankheit mit anschließender Rehabilitation, ein Todesfall in der Familie oder andere sonstige Gründe können dazu führen, dass Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nehmen.

Unbezahlter Urlaub ist eine Freistellung vom Job, die im Gegensatz zu den üblichen Urlaubstagen nicht bezahlt wird. Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf, unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden. Unbezahlter Urlaub ist eine Angelegenheit, die mit dem Arbeitgeber verhandelt wird und von der Kulanz des Chefs abhängt.

Wann kann unbezahlter Urlaub genommen werden?

Entscheidend sind häufig die Gründe, aus denen unbezahlter Urlaub genommen wird. Kann der Arbeitnehmer seine Motivation für den unbezahlten Urlaub nachvollziehbar darlegen, stehen die Chancen besser als wenn „einfach mal so“ freigenommen wird.

Situationen in denen unbezahlter Urlaub häufig gegeben wird sind ein krankes Kind, das betreut werden muss, ein Todesfall in der Familie, Elternzeit oder Bildungszeit.

Unbezahlten Urlaub immer mit dem Arbeitgeber absprechen

Regelungen zum unbezahlten Urlaub können im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten sein – müssen sie aber nicht. Wer längeren, unbezahlten Urlaub nehmen möchte, sollte einen Termin mit seinem Chef vereinbaren und dann ausführlich erläutern worum es geht.

Im Rahmen eines neuen Anstellungsverhältnisses sollte das Thema unbezahlter Urlaub gerade im Hinblick auf die Fürsorgepflicht für kranke Kinder angesprochen werden. Falls es nämlich spontan zu einem Krankheitsfall in der Familie kommt, ist der Arbeitgeber vorbereitet. 

Versicherungsschutz während des unbezahlten Urlaubs

Wie lange unbezahlter Urlaub genommen wird, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbaren. Zwischen einem Tag und mehreren Monaten oder sogar mehr als einem Jahr (falls es um eine berufliche Auszeit bzw. ein Sabbatical geht) ist theoretisch möglich. In der Zeit des unbezahlten Urlaubs ruht das Beschäftigungsverhältnis.

Der Versicherungsschutz läuft noch für einen Monat weiter, nehmen Arbeitnehmer aber mehr unbezahlten Urlaub als diesen Zeitraum, müssen sie sich im Anschluss um eine eigene Krankenversicherung bemühen. Nach vier Wochen werden sie durch den Arbeitgeber von den Sozialversicherungen abgemeldet und müssen dann eine eigene Krankenversicherung haben. Wird das Beschäftigungsverhältnis nach dem Ende des unbezahlten Urlaubs wieder aufgenommen, werden Arbeitnehmer wieder neu angemeldet.

Alle üblichen Regelungen zum Thema Kündigung, Kündigungsschutz und bezahltem Urlaub bleiben auch während eines unbezahlten Urlaubs erhalten. Weihnachts- und Urlaubsgeld dürfen ebenso wie die betriebliche Altersvorsorge bei einem unbezahlten Urlaub anteilig gekürzt werden.

Vereinbarung schriftlich bestätigen lassen

Erhält der Arbeitnehmer keinen Lohn, muss er auch keine Steuern zahlen. Bei der Lohnsteuer wird der unbezahlte Urlaub in der Regel erfasst und durch den Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt – dennoch kann sich eine Steuererklärung lohnen, falls die lohnfreien Monate nicht richtig eingetragen werden.

Es empfiehlt sich für den unbezahlten Urlaub eine schriftliche Vereinbarung aufzusetzen. Falls es im Nachhinein doch zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kommen sollte, haben Arbeitnehmer so den Beweis in der Hand, dass ihnen der unbezahlte Urlaub genehmigt wurde. Mehr zum Thema unbezahlter Urlaub lesen Sie in diesem Artikel!