- Der Mieter zahlt die Miete an zwei aufeinander folgenden Monaten überhaupt nicht. Beispiel: Der Mieter mindert in den Monaten Juni und Juli die Miete unberechtigt in voller Höhe.
- Der Mieter zahlt seine Miete über mehr als zwei Monate nicht in voller Höhe, wobei der Mietrückstand insgesamt mehr als eine Monatsmiete beträgt. Beispiel: Der Mieter zahlt anstelle der vereinbarten Miete von 500 Euro im April nur 260 Euro und im Mai nur 250 Euro.
- Der Mieter zahlt in mehr als zwei Monaten die Miete nicht oder nicht vollständig und der Rückstand beträgt mehr als zwei Monatsmieten. Beispiel: Der Mieter zahlt die monatliche Miete von 500 Euro im April nicht, im Mai zahlt er in voller Höhe und für Juni, Juli und August dagegen jeweils nur zu 200 Euro, sodass ein Rückstand von insgesamt 1.100 Euro besteht.