Umtausch ohne Verpackung: Lassen Sie Kulanz vor Recht ergehen
Lesezeit: < 1 MinuteWas Sie als Einzelhändler dürfen und was nicht:
-
Wollen die Kunden ein fehlerhaftes Produkt umtauschen, müssen Sie die Ware selbst dann zurücknehmen, wenn die Verpackung fehlt. Wer dieses Recht ausschließt, verstößt gegen das AGB-Gesetz. Schließlich muss der Kunde die Möglichkeit haben, das Produkt in Augenschein zu nehmen bzw. auszuprobieren. Andernfalls kann er nicht feststellen, ob die Ware fehlerfrei ist oder nicht.
- Wollen Kunden ein Produkt wegen Nichtgefallens zurückgeben, ist es dagegen Ihre Entscheidung, ob Sie auf einen Umtausch ohne Verpackung eingehen. Bei manchen Waren, z. B. Unterwäsche, bietet es sich an, auf die Rücknahme mit Verpackung zu bestehen.
- Tipp: Zeigen Sie sich grundsätzlich aber lieber kulant, auch wenn das Recht auf Ihrer Seite ist. Animieren Sie die Kunden aber immer, ein neues Produkt zu kaufen.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: