Die Grenze von 17.500 Euro ist auch maßgeblich, wenn Ihr Umsatz schwankt (Bundesfinanzhof, 18.10.2007, Aktenzeichen: V B 164/06). Sie können z.B. 2008 als Kleinunternehmer gelten, 2009 jedoch wieder nicht. Der Status gilt jeweils für das komplette Kalenderjahr.