Die eigene Verpflegung bei einer Geschäftsreise können Sie als Selbstständiger oder Unternehmer nur innerhalb kleiner Pauschalbeträge geltend machen:
- 24 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit
- 12 Euro bei 14 bis 24 Stunden Abwesenheit
- 6 Euro bei 8 bis 14 Stunden Abwesenheit.
Was aber von vielen vergessen wird: Die Umsatzsteuer aus der Eigenbewirtung.
Umsatzsteuer verrechnen
Die Umsatzsteuer der Eigenbewirtung können Sie bei der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen. Bewahren Sie dehalb alle Belege der Bewirtung grundsätzlich auf. Kommen Sie im Jahr auf 300 Euro Kosten für ihre Verpflegung auf Geschäftsreisen, dann bringt Ihnen unser Tipp bereits 57 Euro (19% von 300 Euro), auf die Sie sonst hätten verzichten müssen.