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Überwachungskameras: Nachbar kann Beseitigung verlangen

Überwachungskameras an einem öffentlichen Platz sind vielerorts schon ein gewohnter Anblick. Doch auch immer mehr Hausbesitzer rüsten auf und installieren Kameras, um ihr Grundstück zu überwachen. Dabei kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich überwachten Nachbarn so beeinträchtigt werden, dass dieser die Videoüberwachung unterbinden kann.

Überwachungskameras: Nachbar kann Beseitigung verlangen

Entscheidung des BGH zu Überwachungskameras
So hat es der BGH aktuell in einem Rechtsstreit entschieden, in dem Videokameras auch Ausschnitte aus dem Grundstück eines Nachbarn aufnahmen.

Im Urteilsfall hatte ein Eigentümer einer Doppelhaushälfte auf seinem Grundstück sieben Videokameras zur Überwachung installieren lassen. Der in der anderen Doppelhaushälfte lebende Nachbar klagte auf Beseitigung, weil er sich in seiner Privatsphäre dadurch verletzt fühlte, dass die Kameras auch Teilbereiche seines Grundstücks erfassten.

Der BGH verurteilte den Eigentümer zur Beseitigung der Überwachungskameras
Bei der Installation von Videokameras muss nach Meinung der Karlsruher Richter nämlich immer sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch das benachbarte Privatgrundstück oder ein gemeinsamer Zugang von den Kameras erfasst wird (BGH, Urteil v. 16.03.10, Az. VI ZR 176/09).

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