Arbeitszeit und Überstunden
Es ist gesetzlich festgelegt, dass in einem Ausbildungsvertrag keine Regelung für das Leisten von unbezahlten Überstunden während der Ausbildungszeit festgehalten werden darf, wie sie sonst in Arbeitsverträgen mitunter vorkommt. Es ist auch nicht gestattet, in einem Nebenvertrag zu vereinbaren, dass Überstunden unentgeltlich geleistet werden müssen.
Im Ausbildungsvertrag wird die tägliche Arbeitszeit genau festgelegt. Die Zeit, die darüber hinausgeht, wird als Überstunden definiert. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Überstunden während der Ausbildungszeit nicht geleistet werden müssen.
Überstunden von Auszubildenden sind nur im Notfall zulässig
Das Gesetz sieht nur in Notfällen eine Ausnahme vor und unter Notfall versteht der Gesetzgeber hier wirklich Notfall. Angenommen, es käme in einem Betrieb zu einem großen Rohrbruch, Wasser flutet die Werkhalle und es ist beinahe Feierabend. Alle Mitarbeiter, auch jene, die sich in der Ausbildungszeit befinden, helfen mit, den Schaden zu begrenzen.
Erst Stunden nach dem Notfall herrscht wieder Ruhe und die Mitarbeiter gehen nach Hause. Diese Stunden sind Überstunden in der Ausbildungszeit, die geleistet werden müssen. Personalmangel durch Krankheit oder Urlaub, eine kurzfristige Auftragsspitze oder ähnliche Situationen gelten jedoch nicht als Notfall. Die Definition für den Begriff Notfall, bei dem Überstunden in der Ausbildungszeit geleistet werden müssen, ist unmissverständlich.
Minderjährige Auszubildende
Für minderjährige Auszubildende ist die Sachlage noch ein wenig komplizierter, denn sie müssen auch genau vorgegebene Pausen einhalten. Die Pausenregelung gilt auch bei Überstunden während der Ausbildung. Die Pause muss spätestens nach einer Arbeitszeit von 4,5 Stunden gewährt werden. Je nach Arbeitszeit kann sie eine halbe oder eine ganze Stunde dauern. Dabei gilt die Pause als Freizeit.
Maximale Arbeitszeit
Wenn im Ausbildungsbetrieb dennoch einmal der Wunsch geäußert wird, der Auszubildende möge länger bleiben, weil dringende Arbeiten erledigt werden müssten, ist es nicht unbedingt ratsam, sich immer auf die Gesetzeslage zu berufen. Auch wenn Überstunden in der Ausbildung nicht geleistet werden müssen, dürfen sie jedoch geleistet werden. Auch als Auszubildender besteht dem Betrieb gegenüber eine gewisse Verantwortung und dazu zählt auch, Überstunden in der Ausbildung zu leisten.
Die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten für Auszubildende
Durch genaue Regelungen ist auch die Höchstarbeitszeit für Auszubildende definiert. Diese Regelungen treten bei Überstunden in der Ausbildung in Kraft. Für Minderjährige gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 40 Stunden, bei Volljährigen erhöht sich die Grenze auf 48 Stunden. Über diese Grenzen hinaus dürfen Auszubildende nicht arbeiten, somit ist das Ausmaß von Überstunden in der Ausbildung sehr limitiert. Der Gesetzgeber verlangt jedoch, dass auch Überstunden dem Ausbildungszweck dienen müssen.
Arbeitszeiten genau festhalten
Wenn kein Zeiterfassungssystem in seinem Betrieb vorhanden ist, ist dem Auszubildenden anzuraten, seine Arbeitszeiten und insbesondere geleistete Überstunden genau zu notieren, denn er hat ein Recht auf Abgeltung der Überstunden. Ob die Abgeltung finanziell oder durch Freizeit erfolgt, ist Vereinbarungssache. Eine Überstunde in der Ausbildung entspricht dabei nicht einer Stunde Freizeit als Abgeltung, sondern etwas mehr, da ein Zeitzuschlag hinzukommt. Auch bei der finanziellen Abgeltung wird ein Zuschlag hinzugerechnet.