Trotz Steuerberater für Steuererklärung verantwortlich
Lesezeit: < 1 MinuteIn erster Instanz scheiterte er damit vor dem Landgericht München. Begründung der Richter: Der Selbstständige hätte sich davon überzeugen müssen, dass der Steuerberater die Steuererklärung tatsächlich pünktlich eingereicht hat. Der Selbstständige wollte sich damit nicht abfinden und ging vor dem Oberlandesgericht München in Berufung (Az: 19 U 3764/04).
Tipp: Erledigt ein Steuerberater Ihre Steuererklärung und -anmeldung für Sie, prüfen Sie gelegentlich, ob er Sie auch pünktlich beim Finanzamt einreicht. Eine kurze Anfrage per Telefon beim zuständigen Sachbearbeiter genügt.
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