Banken sind in letzter Zeit nicht immer freigiebig mit Krediten. Gerade junge Unternehmen können Probleme haben, ein Darlehen zu bekommen. Eine Alternative ist ein Darlehen von einem Verwandten.
Kredit von Angehörigen
Kredite von Angehörigen sind allgemein kein Problem. Es spricht nichts dagegen, sich innerhalb der Familie Geld zu leihen, zum Beispiel, um eine Existenzgründung durchzuführen. Wahrscheinlich gewähren Ihnen Familienmitglieder günstigere Konditionen als eine Bank.
Wenn Ihnen ein Angehöriger einen Kredit gibt, sollten Sie auf jeden Fall alle Formalitäten beachten und Vereinbarungen schriftlich festhalten. Denn nicht nur Sie und Ihr Kreditgeber interessieren sich für das Darlehen, sondern auch das Finanzamt.
Gewährt Ihnen der Angehörige einen zinslosen Kredit, kann das Finanzamt Schenkungssteuer verlangen. In einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27.10.2010 wurde entschieden, dass die Zinsersparnis als Schenkung angesehen werden kann.
Schenkungssteuer statt Zinsen
Nehmen Sie einen zinslosen Kredit bei einem Verwandten auf, müssen Sie die Konditionen mit denen einer Bank vergleichen. Die eingesparten Zinsen werden vom Finanzamt als Schenkung angesehen, für die Schenkungssteuer fällig wird.
Trotz der erhobenen Schenkungssteuer ist ein Darlehen von einem Familienmitglied meist lukrativer als das bei einer Bank, denn für Schenkungen gibt es einen Freibetrag. Nur darüber hinaus gehende Beträge müssen versteuert werden.
Ja nach Verwandtschaftsgrad stehen Ihnen 20.000 bis 500.000 Euro Freibetrag zu. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto höher der Freibetrag. Dabei können auch Stiefkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehegatten Begünstigte des Kredits sein.
Schenkungssteuer: Beispiele
Erhalten Sie zum Beispiel ein zinsloses Darlehen in Höhe von 80.000 Euro von Ihrem Onkel, bei dem die Zinsersparnis bei etwa 9.500 Euro liegt, fällt keine Schenkungssteuer an. Denn der Freibetrag, der Ihnen zusteht liegt bei 20.000 Euro. Der Kredit ist damit viel günstiger als ein vergleichbarer von der Bank.
Aber auch, wenn Schenkungssteuer anfällt, kann der Kredit von einem Verwandten lukrativer sein. Handelt es sich um hohe Beträge oder Darlehen mit langer Laufzeit, kann die Zinsersparnis leicht über dem Freibetrag liegen.
Bei einer Zinsersparnis von 52.000 Euro beispielsweise wird nur für 32.000 Euro Schenkungssteuer erhoben, denn 20.000 Euro sind der Freibetrag. Bei 15% Schenkungssteuer fallen also 4.800 Euro Steuern an. Diese anfallende Last ist jedoch weitaus günstiger als die 52.000 Euro, die eine Bank als Zinsen verlangen würde.