Tarifeinheit: Regelungsvorschlag der Arbeitgeberverbände

Nachdem das Bundesarbeitsgericht in der ersten Jahreshälfte 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben hat, ist eine energische politische Diskussion entstanden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) setzt sich dafür ein, den Grundsatz der Tarifeinheit nach wie vor fortzuführen.

Das BAG hatte unter anderem kritisiert, dass der Grundsatz der Tarifeinheit nicht gesetzlich geregelt ist. Er ergab sich vielmehr aus der Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte. Unter anderem aus diesem Grund hat das BAG den Grundsatz der Tarifeinheit in seiner Rechtsprechung aufgegeben.

Weitere Informationen zur Entscheidung des BAG finden Sie in diesem Artikel:

Nach Ansicht der BDA ist der Grundsatz der Tarifeinheit einer der wichtigsten Pfeiler der Tarifautonomie. Unter Tarifautonomie versteht man einfach gesagt, dass Arbeitsbedingungen über Tarifverträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften unabhängig vom Staat ausgehandelt werden.

Gesetzliche Regelung der Tarifeinheit gefordert
Im Interesse der kleineren Gewerkschaften und der Vermeidung von schwerwiegenden wirtschaftlichen Schäden durch Streiks kleinerer Einzelgewerkschaften fordert die BDA eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit. Sie schlägt vor, dass beim Überschneiden mehrerer Tarifverträge in einem Unternehmen entscheidend sein soll, welche Gewerkschaft die meisten Mitglieder in den Unternehmen hat. Der mit dieser Gewerkschaft geschlossene Tarifvertrag soll für das gesamte Unternehmen gelten. Daneben soll es möglich sein, in einem Betrieb ausdrücklich die Anwendung unterschiedlicherTarifverträge für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen zu vereinbaren.

Weitere Informationen und den kompletten Text der Stellungnahme der BDA finden Sie hier.