Suchtproblem in der Ausbildung

Auch Sie als Ausbilder können natürlich an Grenzen stoßen. Das wird in aller Regel passieren, wenn Sie bei einem Azubi ein Suchtproblem feststellen. Die Ausbildung rückt dann erst einmal in den Hintergrund, denn jetzt sind andere Maßnahmen gefragt.

Es ist eine böse Überraschung in einer Ausbildung: das Suchtproblem eines Auszubildenden. Was aber ist jetzt zu tun? Und vor allem: Welche Gefahren bestehen konkret für den Auszubildenden im Rahmen der Ausbildung? Natürlich steigt die Gefahr eines Arbeitsunfalls (in den auch andere verwickelt sein könnten), wenn beispielsweise Alkohol, Tabletten oder Drogen konsumiert wurden; denn  

  • das Reaktionsvermögen des Auszubildenden ist eingeschränkt,
  • Gefahren können nicht mehr richtig erkannt und eingeschätzt werden,
  • die Konzentrationsfähigkeit leidet und
  • die räumliche Wahrnehmung ist eingeschränkt.

Ihre wichtigste Maßnahme, wenn Sie ein Suchtproblem erkannt haben
Entbinden Sie den Azubi innerhalb der Ausbildung mindestens von allen Aufgaben, die eine Gefahr für ihn oder für andere darstellen könnten.

Weitere Maßnahmen bei einem Suchtproblem in der Ausbildung:

  • Führen Sie ein sensibles, aber klärendes Gespräch mit dem Auszubildenden. Für den Fall, dass der Azubi abstreitet oder verharmlost, lassen Sie ihn wissen, was Ihnen aufgefallen ist und welche Schlussfolgerungen das zulässt.  
  • Fordern Sie zu einer medizinischen Behandlung auf, ggf. zu einer Entziehungstherapie. 
  • Das Gespräch sollte vor einem Zeugen geführt, schriftlich protokolliert und später vom Azubi abgezeichnet werden.  
  • Informieren Sie ggf. den Betriebsarzt und/oder den Betriebsrat.  
  • Bei minderjährigen Auszubildenden informieren Sie zudem die Eltern.  

Wirklich fachlich, therapeutisch und medizinisch helfen können Sie nicht und sollten Sie im Rahmen der Ausbildung auch nicht tun. Überlassen Sie dies den Fachleuten, die es gelernt haben, ein Suchtproblem zu behandeln.