Die DIN Norm 10075 enthält also Empfehlungen zur Erfassung psychischer Belastungen. Da die Schwierigkeiten, die mit der Erfassung oder Messung „weicher Faktoren“ einhergehen, auch von einer Norm nicht einfach aus der Welt geschafft werden können, führt die zur spannenden Frage, für welche messbaren psychischen Belastungen enthält die Norm Empfehlungen ?
Empfehlungen zur Messung psychischer Belastungen in der DIN Norm 10065
Die Empfehlungen sind im zweiten Teil der Norm 10075-2 enthalten und beziehen sich alle auf objektive Faktoren, die im Arbeitsumfeld vorhanden sind. Mit anderen Worten sie haben den „Ansatzpunkt Arbeit“. Es werden „nur“ die Arbeitsbedingungen betrachtet.
Individuelle und subjektive Verarbeitungsformen von Stress, die sich von Mensch zu Mensch unterscheiden, werden ausgeklammert. Die Empfehlungen beziehen sich allesamt auf Einflüsse aus der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation, der Arbeitsmittel und des Arbeitsplatzes und wie man diese gestalten kann.
Dieser Fokus entspricht auch dem Zweck der DIN Norm 10075. Das Ziel bei der Entwicklung der Norm war es, Gestaltungsleitlinien zur Verhältnisprävention zu schaffen. Die Verhältnisprävention verändert und optimiert die Verhältnisse, im Gegensatz zur Verhaltensprävention, die auf individuelle Verhaltensänderungen zielt.
Psychische Belastungen – Verhältnisprävention
Der Fokus auf die Verhältnisprävention erlaubt relativ objektive Standards und Empfehlungen. Für diesen vielleicht etwas einseitigen Fokus spricht neben der Objektivierbarkeit auch vor allem, dass Verhaltensprävention nur auf Grundlage einer entsprechenden Verhältnisprävention ihre volle Wirkung erzielt.
Beispiele für verhältnispräventive Maßnahmen zum Stressabbau
- Informationsflüsse vereinfachen
- Alle Mitarbeiter über strategische (Neu-)Ausrichtungen des Unternehmens informieren
- Arbeitszeitflexibilisierung
- Job-Enrichment
- Integration von Gesundheitsaspekten in Qualitätsmanagement-Prozesse (vergleiche Gesundheitsmanagement)
- Teamsitzungen besser moderieren
- usw.
Diese Beispiele machen klar, dass Verhältnisprävention in erster Linie auch Führungsaufgabe ist.
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