Straßenausbau vor dem Haus: Sind die Kosten „haushaltsnah“?
Lesezeit: < 1 MinuteKein Zusammenhang mit dem Haushalt
Überraschend ist diese Entscheidung deshalb, weil der Bundesfinanzhof (BFH) bereits früher entschied: Ein Anschluss an die Versorgungsleitungen ist als „haushaltsnah“ absetzbar (Urteil v. 20.03.14, Az. VI R 56/12).
Im vorliegenden Fall gebe es jedoch einen entscheidenden Unterschied, so das FG Berlin-Brandenburg: Hier sei die Gemeindestraße bereits fertig und die Erschließung abgeschlossen. Es gehe lediglich um einen neuen Belag – und der stehe nun wirklich in keinem räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt.
Die Kosten seien damit für Eigenheimbesitzer nicht absetzbar.
FG Nürnberg kommt zu einem anderen Schluss
Dieses Urteil sollten Sie jedoch noch nicht als endgültige Entscheidung ansehen.
Denn erfreulicherweise kommt das FG Nürnberg zu einem anderen Schluss (Urteil v. 24.06.15, Az. 7 K 1356/14): Da zur Haushaltsführung auch der Transport von Gütern des täglichen Lebens gehöre, sei eine vernünftige Anbindung an das öffentliche Straßennetz dafür nötig.
Entsprechend seien die Kosten sehr wohl „haushaltsnah“. Sie sollten aber wissen: Solange der BFH darüber noch nicht in letzter Instanz entschieden hat, gibt es keine Rechtssicherheit.
Bildnachweis: © Maciej Maksymowicz/123rf.com
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