Stichtage für die Umsatzsteuervergütung sind 31.3. und 30.9. 2011: Jetzt doppelt profitieren

Beantragen Sie noch bis zum 31.3. Ihre Umsatzsteuervergütung für 2009 und holen Sie sich die Umsatzsteuer zurück, die in den üblichen Ausgaben Ihrer Mitarbeiter im Ausland, wie z. B. Hotelübernachtung oder Mietwagen enthalten sind.

Umsatzsteuervergütung: So können Sie Geld sparen
Sind Ihre Mitarbeiter im Ausland unterwegs oder präsentiert sich das Unternehmen auf ausländischen Messen? Dann beantragen Sie jetzt die Umsatzsteuervergütung. In Ausgaben für Mietwagen, Hotelübernachtungen, Spesen, Teilnahmegebühren bei Tagungen oder Standmieten bei Messen ist Umsatzsteuer enthalten, die Sie sich zurückholen können.

Umsatzsteuervergütung: Jetzt für 2 Jahre rückwirkend
Die Frist für die Umsatzsteuervergütung 2009 wurde bis zum 31. März 2011 verlängert. Grund dafür ist die Verzögerung durch die Umstellung auf elektronische Antragsverfahren in einigen EU-Staaten. Die Frist für die Vergütung für 2010 läuft noch bis zum 30. September 2011. Wenn Sie den Antrag jetzt schon stellen, bekommen Sie Ihre Vorsteuererstattung schon früher.

Umsatzsteuervergütung: So geht’s
Für die Umsatzsteuervergütung 2009 und 2010 sind zwei getrennte Anträge nötig, dennoch empfiehlt es sich, wenn man schon mal dabei ist, gleich beides zu erledigen.

Bereiten Sie den Antrag mit Microsoft Excel vor. So sparen Sie Arbeit und Zeit. Im Online-Portal der Bundeszentrale für Steuern können Sie sich kostenlose Excel-Sheets downloaden. Den Link finden Sie im Formular zum "Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland". Schauen Sie auch in der gleichnamigen Übersicht unter http://www.steuerweb.org/.