Denn mit der Neufassung führt das Finanzministerium die „Umkehr der Beweislast“ konsequent fort: Immer, wenn Sie einen Steuervorteil haben, müssen Sie beweisen, dass es Ihnen nicht um den Steuervorteil geht, sondern dass es vor allem um andere Gründe geht.
Ein Beispiel: Sie bilden eine Ansparabschreibung für eine Anschaffung im Jahr 2009. Jetzt müssen Sie dem Finanzamt beweisen, dass es nicht um die Umgehung von Steuern geht, sondern dass die Anschaffung 2009 wirklich notwendig ist. In anderen Worten: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist erstmal rechtswidrig. Und zwar bis Sie den Gegenbeweis antreten.
Holen Sie vor steuerlich relevanten größeren Vorhaben eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes ein. Das kostet Sie zwar ein Entgelt, dafür ist sie für das Finanzamt aber bindend. Dokumentieren sie gründlich, damit Sie dem Generalverdacht später entgegentreten können.
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